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BFH, 18.02.1959 - II 28/58 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Anwendung der Kraftfahrzeugsteuer beim Halten der in der Fischverwertungsindustrie üblichen Anhänger hinter Kraftfahrzeugen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 68, 462
- BStBl III 1959, 176
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.06.1953 - II 166/52 U
Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes auch mit einer 6 km/h …
Auszug aus BFH, 18.02.1959 - II 28/58 U
Das Finanzgericht hat hierzu mit Recht auf das Urteil des erkennenden Senats II 166/52 U vom 17. Juni 1953 (BStBl 1953 III S. 231 = Slg. Bd. 57 S. 604) Bezug genommen. - BFH, 03.12.1953 - IV 241/52 U
Rechtliche Bindung an ein Urteil bei einer tatsächlichen Veränderung nach seiner …
Auszug aus BFH, 18.02.1959 - II 28/58 U
für ihre Ansicht angeführten Urteil des Bundesfinanzhofs IV 241/52 U vom 3. Dezember 1953 (BStBl 1954 III S. 72 = Slg. Bd. 58 S. 417) treffen auf den Streitfall nicht zu.
- BFH, 27.09.1968 - VI R 41/66
Sanierungsgewinn als einkommensteuerlicher Gewinn
Es mag bei allen Vorbehalten, mit denen man gerade auf dem Gebiet des Steuerrechts der Möglichkeit eines Gewohnheitsrechts begegnen muß (vgl. die Urteile des BFH II 28/58 U vom 18. Februar 1959, BFH 68, 462, BStBl III 1959, 176, und VI 90/63 U vom 29. Januar 1965, BFH 82, 8, BStBl III 1965, 251), nahe liegen, die auf Richterrecht beruhende Anerkennung der Einkommensteuerfreiheit des Sanierungsgewinns, die auch von der Praxis und dem Schrifttum vorbehaltslos übernommen worden ist, als eine lang andauernde Übung nicht nur der Steuergerichte, sondern aller Rechtsgenossen anzusehen, der die Überzeugung der Rechtsgeltung zugrunde liegt und die daher als Gewohnheitsrecht angesprochen werden kann (…vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 1960, S. 269). - BFH, 15.01.1969 - I 18/65
Übertragbarkeit stiller Reserven bei der Beschaffung eines Ersatzwirtschaftsguts
Abgesehen von den erheblichen Bedenken, die grundsätzlich gegen die Annahme eines durch langjährige Verwaltungsübung etwa begründeten Gewohnheitsrechts im Bereich des Steuerrechts bestehen (vgl. BFH-Urteil II 28/58 U vom 18. Februar 1959, BFH 68, 462, BStBl III 1959, 176), ist der Senat der Auffassung, daß sich ein Gewohnheitsrecht des von der Steuerpflichtigen behaupteten Inhalts schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht gebildet hat.